Zitierungen von § 7 BinSchArbZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BinSchArbZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchArbZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BinSchArbZV Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
... zu 72 Stunden in jedem Zeitraum von sieben Tagen beschäftigt, darf abweichend von § 7 Absatz 3 und 4 dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für jeden Arbeitstag 0,2 Ruhetage gewähren. ...
§ 14 BinSchArbZV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 Absatz 1 einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beschäftigt, 2. entgegen § 7 ... 7 Absatz 1 einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beschäftigt, 2. entgegen § 7 Absatz 2 oder § 8 Absatz 2 einen Ruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, 3. ...


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