§ 14 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Die Gliederung des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Fachrichtungen. Anzahl, Dauer und Inhalt der Ausbildungsabschnitte sind für jede Fachrichtung in Teil 2 geregelt.
interne Verweise§ 18 LAP-htVerwDV Ausbildungsaufstieg (vom 27.06.2020) ... Staatsprüfung abschließt. Die §§ 3 und 9 Abs. 2, die §§ 10 bis 17 und 20 bis 35 sowie die Sondervorschriften der jeweiligen Fachrichtungen sind entsprechend ...
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