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Änderung § 53 LAP-htVerwDV vom 08.09.2015

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§ 53 LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung
§ 53 LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 41 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 53 Gliederung der Ausbildung


Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

Ausbildungsplan
Fachrichtung: Luftfahrttechnik

Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

I | 10 | Luftfahrt-Bundesamt | • Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung
in die Tätigkeit der Fachbereiche unter Vermittlung der jeweils
aktuellen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen


| | | • Luftfahrtgeräte, deutsche und ausländische Bauvorschriften,
Muster- und Stückprüfung, Musterzulassung, Prüfung und Zulas-
sung von Einzelstücken, Verkehrszulassung, Luftfahrttechnische
Anweisung, Luftfahrtpersonal, Luftfahrtunternehmen, Prüfung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technische und flugbetrieb-
liche Überwachung, Erstellung von Gutachten, Beförderung
gefährlicher Güter, Betriebsvorschriften, Luftfahrtmedizin, Flieger-
ärztinnen und Fliegerärzte
• Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtbehörden, Empfeh-
lungen und Richtlinien der ICAO, Verordnungen und Richtlinien der
Europäischen Union, Aufgaben der EASA, Zusammenarbeit im
Rahmen der JAA
• Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung

6 | Luftfahrt-Bundesamt
- Außenstellen | • Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät
• Vorbereitung der Anerkennung bzw. Genehmigung von Luftfahrt-
betrieben, Überwachung der anerkannten bzw. genehmigten Luft-
fahrtbetriebe
• Prüfungsorganisationen und selbständige Prüferinnen und Prüfer
• Flugbetriebsprüfung und -überwachung, praktische Einweisung

6 | Flugschule | Erwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiter-
führende Ausbildung im gleichen Umfang

II | 12 | Andere Stellen der Luft-
fahrt und der Luftfahrt-
verwaltung
- Deutsche Flug-
sicherung GmbH
- Flughafenverwaltung
- Länderbehörde
- Entwicklungs-,
Herstellungs- und
Instandhaltungs-
betriebe
- Luftfahrtunternehmen
- EASA | Praktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der
Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebs-
dienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und
genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafen-
verwaltung, andere Luftfahrtbehörden

(Text alte Fassung)

III | 2 | Bundesministerium für
Verkehr, Bau-
und
Wohnungswesen
| Einführung in die Aufgaben des Ministeriums

(Text neue Fassung)

III | 2 | Bundesministerium für
Verkehr
und digitale Infrastruktur | Einführung in die Aufgaben des Ministeriums

3 | Bundesstelle für Flug-
unfalluntersuchung | • Unfalluntersuchung, Unfallberichte, Auswertung der Unfallberichte
• Unfallverhütung
• Untersuchungsverfahren im In- und Ausland
• ICAO-Annex 13
• Such- und Rettungsdienst

4 | Luftfahrt-Bundesamt | • Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und
Wirtschaftlichkeit, Organisation und Geschäftsbetrieb
• Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
• Personal- und Sozialwesen, Beamten- und Tarifrecht

28 | Luftfahrt-Bundesamt | Vertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mit-
arbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt,
ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 15 | | Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmana-
gement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs-
und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs

| ca. 12 | | Erholungsurlaub

| 104 | 24 Monate |