Die Anlage (Kostenverzeichnis) zum
Justizverwaltungskostengesetz vom
23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch
Artikel 27 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 31.08.2018
- 1.
- In Vorbemerkung 1.1.3 werden die Wörter „Gebühren 1130 und 1131 werden" durch die Wörter „Gebühr 1130 wird" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 1130 wird im Gebührentatbestand die Angabe „oder § 30a" durch ein Komma und die Angabe „§ 30a oder § 30b" ersetzt.
- 3.
- Nummer 1131 wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 31.08.2020
- 4.
- (aufgehoben)
Ende abweichendes Inkrafttreten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Artikel 6 7. BZRGÄndG Inkrafttreten (vom 26.11.2019) ... 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 21 und Artikel 2 Nummer 1, 2 und 3 treten am 31. August 2018 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 4, 6, 8, ...
Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
G. v. 31.01.2019 BGBl. I S. 54
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626