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Artikel 2 - Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (WHGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Januar 2018 IZÜV § 1, § 6, § 9, § 2, § 3, § 4, § 5, § 7, § 8

Die Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), die zuletzt durch Artikel 123 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3, § 6 Satz 1 Nummer 7 und § 9 Absatz 2 Satz 2 wird jeweils nach den Wörtern „§ 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2" die Angabe „und 3" eingefügt.

2.
Dem § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die §§ 8, 9 und 10 gelten darüber hinaus auch für Indirekteinleitungen nach den §§ 58 und 59 des Wasserhaushaltsgesetzes, die aus Deponien im Sinne von § 3 Absatz 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mindestens 25.000 Tonnen, ausgenommen Deponien für Inertabfälle, stammen, sofern

1.
die Zulassung der Deponie sich nicht auf die Indirekteinleitung erstreckt oder

2.
es vor dem 1. März 2010 keiner Indirekteinleitergenehmigung bedurfte."

3.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 3 Absatz 2 Satz 1, § 4 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 und 8 und Satz 4, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 sowie in den Nummern 3 und 4 , § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 4 und § 9 Absatz 3 Satz 2 werden jeweils nach den Wörtern „§ 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2" die Wörter „oder Nummer 3" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WHGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 WHGuaÄndG Inkrafttreten
... Die Artikel 1, 2 und 4 Absatz 1 treten am 28. Januar 2018 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 254 11. ZustAnpV Änderung der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
... und Überwachungsverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771 ) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...