Zitierungen von § 6 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BerVersV Umfang der Berichterstattung (vom 17.12.2024)
...  1. Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen mit dem Inhalt nach den §§ 2 bis 7 innerhalb der Fristen des § 8 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3, 2. ...
§ 8 BerVersV Fristen für die Einreichung (vom 17.12.2024)
... Die Formulare F.100.01 und F.200.01 gemäß den §§ 2 bis 7 sind der Bundesanstalt spätestens vier Monate nach Schluss des Geschäftsjahres ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formulare (vom 17.12.2024)
...  Form 7 VG 30 Herkunft 00 § 6 S. 1 Nr. 1 das gesamte von inländischen Vorversicherern in Rückdeckung ... geschäft Form 4 VG 30 Herkunft 01 § 6 S. 1 Nr. 2 das gesamte von ausländischen Vorversicherern in Rückdeckung ... geschäft Form 4 VG 30 Herkunft 99 § 6 S. 1 Nr. 3 für jeden genannten Versicherungs- zweig Form 4 ... 08, Vz 19 bis Vz 20, Vz 25, Vz 28 Herkunft 00 § 6 S. 1 Nr. 3 die Versicherungsart „Cyber- versicherung Stand alone" ... Stand alone" Form 4 Va 261 Herkunft 00 § 6 S. 1 Nr. 4 der Versicherungszweig „Sonstige Schadenversicherung" ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 1 7. VAGVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... „Formular F.200.01 bis einschließlich Zeile ZE1300" ersetzt. 7. § 6 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ... „(1) Die Formulare F.100.01 und F.200.01 gemäß den §§ 2 bis 7 sind der Bundesanstalt spätestens vier Monate nach Schluss des Geschäftsjahres ...


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