interne Verweise§ 23 BerVersV Kennzahlen und Versicherungszweige ... Die auf den Formblättern und Nachweisungen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 . (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der ... 1. (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der Anlage 1 Abschnitt C als solche bezeichneten Versicherungen mit den Kennzahlen 01 bis 29. Hierbei ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formblätter und Nachweisungen (vom 01.01.2018) ... 2008 der Fall war. Die Nw 111 ist für jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D mit Ausnahme der Bestandsgruppen 132 und 140 vorzulegen. Für die Kennzeichnung ... einzusetzen ist; b) für jede betriebene Versicherungsart gemäß Anlage 1 Abschnitt C, wobei in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld „Va" die Kennzahl der ... Fall war. Die Nw 214 ist für jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D vorzulegen. Für die Kennzeichnung der Bestandsgruppe ist die entsprechende ... Kennzahl „01" einzusetzen ist; b) für jede Risikoart gemäß Anlage 1 Abschnitt E, wobei in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld „Risikoart" die ... ist in das Feld „Herkunft des VG" jeweils die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B einzutragen. 2. Einschließlich der Rückstellung für noch ... (Formblatt 300, Nachweisung 252 und 342) oder „Va" (Nachweisung 243) ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt C. 3.6.2.3.3 Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des VG" ... 3.6.2.3.3 Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des VG" ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt B. Das Feld befindet sich nur auf dem Formblatt 200 sowie auf der Nachweisung 265. ...
Zitat in folgenden NormenRfB-Verordnung (RfBV)
V. v. 10.03.2015 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
§ 2 RfBV Begriffsbestimmungen (vom 01.08.2017) ... mit Ausnahme der Pensionskassen eine der Bestandsgruppen des Neubestands, die in Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858) in ... sind; b) bei Pensionskassen eine Bestandsgruppe des Neubestands, die in Anlehnung an Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung gebildet worden ist, oder eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBetriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 1. RfBVÄndV ... 5 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a werden die Wörter „ Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622) ... 2006 (BGBl. I S. 622) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „ Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858) in ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
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