Zitierungen von Anlage 1 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BerVersV Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
... Versicherungsgeschäft einen oder mehrere der Versicherungszweige betreiben, die in der Anlage 1 Abschnitt C unter den Kennzahlen 03 bis 25 und 29 aufgeführt ...
§ 23 BerVersV Kennzahlen und Versicherungszweige
... Die auf den Formblättern und Nachweisungen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 . (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der ... 1. (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der Anlage 1 Abschnitt C als solche bezeichneten Versicherungen mit den Kennzahlen 01 bis 29. Hierbei ...
Anlage 1 BerVersV (zu § 23) Kennzahlen und Versicherungszweige (vom 17.04.2024)
... Versicherungsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt B . Diesen Kennzahlen ist die Zahl 2 voranzusetzen. Unter dem Sammelposten mit der Kennzahl 280 ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formblätter und Nachweisungen (vom 01.01.2018)
... 2008 der Fall war. Die Nw 111 ist für jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D mit Ausnahme der Bestandsgruppen 132 und 140 vorzulegen. Für die Kennzeichnung ... einzusetzen ist; b) für jede betriebene Versicherungsart gemäß Anlage 1 Abschnitt C, wobei in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld „Va" die Kennzahl der ... Fall war. Die Nw 214 ist für jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D vorzulegen. Für die Kennzeichnung der Bestandsgruppe ist die entsprechende ... Kennzahl „01" einzusetzen ist; b) für jede Risikoart gemäß Anlage 1 Abschnitt E, wobei in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld „Risikoart" die ... ist in das Feld „Herkunft des VG" jeweils die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B einzutragen. 2. Einschließlich der Rückstellung für noch ... (Formblatt 300, Nachweisung 252 und 342) oder „Va" (Nachweisung 243) ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt C. 3.6.2.3.3 Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des VG" ... 3.6.2.3.3 Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des VG" ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt B. Das Feld befindet sich nur auf dem Formblatt 200 sowie auf der Nachweisung 265. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

RfB-Verordnung (RfBV)
V. v. 10.03.2015 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
§ 2 RfBV Begriffsbestimmungen (vom 01.08.2017)
... mit Ausnahme der Pensionskassen eine der Bestandsgruppen des Neubestands, die in Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858) in ... sind; b) bei Pensionskassen eine Bestandsgruppe des Neubestands, die in Anlehnung an Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung gebildet worden ist, oder eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 7 BetrRSG Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... S. 2858) wird wie folgt geändert: 1. § 28 wird aufgehoben. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt C wird in der Tabelle nach der Zeile zur ...

Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 1. RfBVÄndV
... 5 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a werden die Wörter „ Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622) ... 2006 (BGBl. I S. 622) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „ Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858) in ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 7 AuslPflVNOG Folgeänderungen
... die Angabe „und 4" eingefügt. 2. In Anmerkung 1 zum Abschnitt C der Anlage 1 werden die Wörter „die nicht der Pflichtversicherung in der ...


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