Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (2. FZVuGebOStÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 GebOSt Anlage

Die Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Gebühren-Nummer 123.1 wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte Gegenstand werden die Wörter „§ 12 Absatz 3 Nummer 2" durch die Wörter „§ 12 Absatz 4 Nummer 1" ersetzt.

b)
In der Spalte Gebühr Euro wird die Angabe „3,60" durch die Angabe „3,80" ersetzt.

2.
Die Gebühren-Nummer 123.2 wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte Gegenstand werden die Wörter „§ 12 Absatz 3 Nummer 1" durch die Wörter „§ 12 Absatz 4 Nummer 2" ersetzt.

b)
In der Spalte Gebühr Euro wird die Angabe „6,45" durch die Angabe „6,70" ersetzt.

3.
In den Gebühren-Nummern 221, 222, 223 und 227 werden jeweils in der Spalte Gegenstand die Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 4 FZV" durch die Wörter „§ 12 Absatz 3 Satz 3 FZV" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. FZVuGebOStÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FZVuGebOStÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 2 12. FeVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2017 (BGBl. I S. 3090 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Gebühren-Nummer ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed