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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (2. FZVuGebOStÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

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