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Zitierungen von § 13 GEEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 GEEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 GEEV Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
... gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibung den Staat, dem das bezuschlagte Gebot nach § 13 Absatz 1 Satz 1 zugeordnet worden ist. (2) Der Zuschlag ist eine Woche nach der öffentlichen ...
§ 29 GEEV Ausgleichsmechanismus
... anzuwenden, sofern keine Zuordnung des bezuschlagten Gebots zu einem Kooperationsstaat nach § 13 Absatz 1 erfolgt ist. Die Zahlungen aufgrund dieser Verordnung gelten als Zahlungen im Sinne von ...
§ 30 GEEV Pönalen
... wenn die bezuschlagten Gebote bei einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet oder bei einer geöffneten nationalen Ausschreibung ... wenn die bezuschlagten Gebote bei einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibung nach § 13 Absatz 1 dem Kooperationsstaat zugeordnet worden sind. (7) Die Forderung muss im Fall ...
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... grenzüberschreitenden Ausschreibung bezuschlagten Gebots zugeteilt worden ist, das nach § 13 Absatz 1 einem Kooperationsstaat zugeordnet worden ist, oder 2. der Betreiber der Solaranlage ...
§ 39 GEEV Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen (vom 01.10.2021)
... von Projekten, 14. das Verfahren zur Zuordnung der bezuschlagten Gebote nach § 13 Absatz 2 , 15. die Fristen und das Verfahren zur Unterrichtung nach der Bekanntgabe abweichend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Artikel 2 GEEVEV 2017 Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
... ersetzt. cc) In Nummer 6 werden die Wörter „nach § 13 Absatz 2 und 3 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung " durch die Wörter „nach § 12 Absatz 1 und 2 der ... Anlage wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 13 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung " durch die Wörter „nach § 12 der ...