Zitierungen von § 9 OZG
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 37 SGB X Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (vom 01.01.2025) ... gilt abweichend von Absatz 2a für die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten § 9 des Onlinezugangsgesetzes . (3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekannt gegeben werden, wenn ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2668
Artikel 1 FamLDigG Änderung des Onlinezugangsgesetzes ... der Interoperabilität der Nutzerkonten zu bestimmen." 6. Folgender § 9 wird angefügt: „§ 9 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (1) ... zu bestimmen." 6. Folgender § 9 wird angefügt: „ § 9 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (1) Mit Einwilligung des Nutzers kann ein ...
OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 1 OZGÄndG Änderung des Onlinezugangsgesetzes ... für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten nach den Absätzen 1, 2, 5 und 6 sowie nach § 9 Absatz 1 dürfen auf Veranlassung des Nutzers an die für die Verwaltungsleistung zuständige ... personenbezogene Daten übermittelt werden, bleibt unberührt." 10. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: ... durch das Wort „vierten" ersetzt. 11. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Grundsätze der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12765/v255267.htm