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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FPersuStVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2017 FeV Anlage 7

Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.1 wird in der laufenden Nummer 6.5 das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt.

2.
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2.2.6 Buchstabe g wird das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt.

b)
In Nummer 2.2.7 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg wird das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt.

c)
In Nummer 2.2.8 Buchstabe e wird das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt.

d)
In Nummer 2.2.10 Buchstabe e wird das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt.

e)
In Nummer 2.2.12 Buchstabe e wird das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FPersuStVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersuStVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. August 2017 (BGBl. I S. 3158 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Das Inhaltsverzeichnis wird ...