Zitierungen von § 20 KWKAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KWKAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 KWKAusV Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Anspruchs auf Zuschlagszahlung (vom 01.12.2021)
... selbst verbraucht worden ist oder 3. für das der Nachweis nach § 20 Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig erbracht worden ist oder unzutreffend ist.  ...
§ 21 KWKAusV Pönalen (vom 20.07.2021)
... wiederaufgenommen hat, 3. der Bieter seine jährliche Mitteilungspflicht nach § 20 Absatz 1 verletzt hat oder 4. der Bieter nach § 13 Nummer 1 von dem Zuschlagsverfahren ... eines Zuschlags und 7. die Verletzung der jährlichen Mitteilungspflicht nach § 20 Absatz 1 . (6) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die nach Absatz 1 zu ...
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023)
... im Ausland, 9. abweichend von § 15 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und § 20 die Mitteilungs- und Vorlagepflichten derjenigen Bieter, die einen Zuschlag für eine ... der völkerrechtlichen Vereinbarung festgelegten abweichenden Anforderungen, die Angaben nach § 20 sowie die jährlichen Abrechnungsdaten prüfen und geeignete Nachweise verlangen muss, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18 EEGAusbGuEnFG Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... dieses Kalenderjahr verbleibt, anzusetzen ist." 9. In § 20 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „auf ihrer Internetseite" gestrichen. 10. In § ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 6 EEVuaÄndV Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... 2 wird das Wort „werden" durch das Wort „wird" ersetzt. 5. In § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „ab dem Jahr 2021" gestrichen. 6. § 21 Absatz 5 ...


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