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Zitierungen von § 21 KWKAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 KWKAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 KWKAusV Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten bei gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibungen
... 1 1. der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet worden sind, gelten zugunsten der nach § 21 anspruchsberechtigten Übertragungsnetzbetreiber, 2. dem Kooperationsstaat ...
§ 18 KWKAusV Erlöschen und Rückgabe von Zuschlägen (vom 01.12.2021)
... Unternehmens in der jeweiligen Ausschreibung an dem betreffenden Standort bildet, 2. § 21 für diesen Zuschlag ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr ...
§ 23 KWKAusV Festlegungen
... Gebotsmenge nicht überschreiten darf, 6. zur Höhe der Pönalen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 , wobei die Höhe der Strafzahlungen 18 Euro pro Kilowatt der im Gebot angegebenen Gebotsmenge ...
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023)
... das Erfüllen von technischen Anforderungen und Meldepflichten, 18. abweichend von § 21 die Höhe und den Fälligkeitszeitpunkt der Pönalen, 19. den Ausschluss ...
§ 29 KWKAusV Übergangsbestimmungen (vom 22.03.2023)
... dem 1. März 2020 erteilt wurden, verlängern sich die Fristen in § 18 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 um einen Zeitraum von jeweils sechs ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 01.01.2023)
... § 4 Absatz 2 Satz 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und 6.2 Zahlungen nach § 21 der KWK-Ausschreibungsverordnung . 7. Besondere Ausgaben bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18 EEGAusbGuEnFG Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... Unternehmens in der jeweiligen Ausschreibung an dem betreffenden Standort bildet, 2. § 21 für diesen Zuschlag ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr anzuwenden." 8. § 19 ... dem 1. März 2020 erteilt wurden, verlängern sich die Fristen in § 18 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 um einen Zeitraum von jeweils sechs Kalendermonaten. (2) Die Änderungen dieser ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 10 EEGuaÄndG Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... Wort „installierten" durch das Wort „elektrischen" ersetzt. 6. § 21 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 1 bis 4 wird jeweils das Wort ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 6 EEVuaÄndV Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... 2 Buchstabe b werden die Wörter „ab dem Jahr 2021" gestrichen. 6. § 21 Absatz 5 Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. die Entwertung eines Zuschlags und".  ...