Artikel 15 - Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrRSG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 VVG § 150

Das Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 150 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Kollektivlebensversicherungen" durch das Wort „Lebensversicherungen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 15 Betriebsrentenstärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 BetrRSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrRSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Artikel 2 VSBGuaÄndG Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
... 214 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 4 wird ...


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