Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung des Ausbildungs- und Prüfungsrechts für die Laufbahnen des Bankdienstes der Deutschen Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BBankAusbÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankAusbÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank (GBankDVDV)
Artikel 2 V. v. 30.08.2017 BGBl. I S. 3316, 3322
§ 30 GBankDVDV Übergangsregelung
... den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank vom 24. Februar 2011 (BGBl. I S. 318), die durch Artikel 4 Satz 2 Nummer 2 der Verordnung vom 30. August 2017 (BGBl. I S. 3316) aufgehoben worden ist, treten und  ...


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