Zitierungen von § 3d NetzDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3d NetzDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NetzDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3e NetzDG Für Videosharingplattform-Dienste geltende Vorschriften (vom 28.06.2021)
... registrierte Nutzer haben, gilt dieses Gesetz nur, wenn die Bundesrepublik Deutschland nach § 3d Absatz 2 und 3 Sitzland ist oder als Sitzland gilt. Dieses Gesetz gilt für sie nur im Hinblick auf ... Gesetz gilt für sie nur im Hinblick auf nutzergenerierte Videos und Sendungen nach § 3d Absatz 1 Nummer 2 und 3 , welche Inhalte haben, die den Tatbestand der §§ 111, 130 Absatz 1 oder 2, der ... (3) Für Anbieter von Videosharingplattform-Diensten, bei denen gemäß § 3d Absatz 2 und 3 ein anderer Mitgliedstaat als die Bundesrepublik Deutschland Sitzland ist oder als Sitzland gilt, ...
§ 3f NetzDG Behördliche Schlichtung für Streitigkeiten mit Videosharingplattform-Diensten (vom 28.06.2021)
... mit Anbietern von Videosharingplattform-Diensten, bei denen die Bundesrepublik Deutschland nach § 3d Absatz 2 Sitzland ist oder als Sitzland gilt, und nur, wenn der Anbieter nicht an einem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
...  5. Vor § 4 werden die folgenden §§ 3b bis 3f eingefügt: „§ 3b Gegenvorstellungsverfahren (1) Der ... vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, ist nicht anzuwenden. § 3d Begriffsbestimmungen für Videosharingplattform-Dienste (1) Im Sinne dieses ... registrierte Nutzer haben, gilt dieses Gesetz nur, wenn die Bundesrepublik Deutschland nach § 3d Absatz 2 und 3 Sitzland ist oder als Sitzland gilt. Dieses Gesetz gilt für sie nur im Hinblick auf ... Dieses Gesetz gilt für sie nur im Hinblick auf nutzergenerierte Videos und Sendungen nach § 3d Absatz 1 Nummer 2 und 3 , welche Inhalte haben, die den Tatbestand der §§ 111, 130 Absatz 1 oder 2, der ... (3) Für Anbieter von Videosharingplattform-Diensten, bei denen gemäß § 3d Absatz 2 und 3 ein anderer Mitgliedstaat als die Bundesrepublik Deutschland Sitzland ist oder als Sitzland gilt, ... mit Anbietern von Videosharingplattform-Diensten, bei denen die Bundesrepublik Deutschland nach § 3d Absatz 2 Sitzland ist oder als Sitzland gilt, und nur, wenn der Anbieter nicht an einem ...


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