§ 4 NSGBRgV Verbote ... Vorbehaltlich des § 5 sind verboten 1. alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung ... Recht erlaubte militärische Nutzung, die wissenschaftliche Meeresforschung vorbehaltlich des § 5 und die berufsmäßige Seefischerei, 2. Vorhaben und Maßnahmen, die ...