Zitierungen von § 47 PatAnwAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 PatAnwAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatAnwAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 PatAnwAPrV Erste Wiederholungsprüfung (vom 01.08.2022)
...  (5) Für die Wiederholungsprüfung gelten im Übrigen die §§ 37 bis 53 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich im Fall des Absatzes 2 die ...
§ 69 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss
... oder einem Richter am Bundespatentgericht und 3. einem Patentanwalt. (2) § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. (3) Der Prüfungsausschuss trifft seine Entscheidungen ...


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