Eingangsformel - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln (LMEVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

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des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe b, d, e, f Doppelbuchstabe aa, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1, und Buchstabe j und Satz 2, Absatz 2 Nummer 1, 3, 5, 6 und 8 und Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen,

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des § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,

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des § 65 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie des § 72 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des § 4 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des BVL-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084):



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