Änderungen an Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.01.2032(noch nicht in Kraft)Artikel 6 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)
 01.01.2029(noch nicht in Kraft)Artikel 5 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2023Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3a (neu), § 36
Artikel 4 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)
 27.06.2020§ 34Artikel 137 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
 03.10.2017(Inkrafttreten)Artikel 1 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
V. v. 15.04.1992 BGBl. I S. 912; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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