Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465
Artikel 4 AbfKlärVNOV Änderung der Klärschlammverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 3 die Angabe „§ 3a Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen" ... 3a Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen" eingefügt. 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Berichtspflichten; ...
Artikel 5 AbfKlärVNOV Weitere Änderung der Klärschlammverordnung ... des Behandlungsreaktors, auch bei Kombinationen dieser Vorbehandlungen." 4. § 3 Absatz 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze 1 bis 4 ersetzt: „(1) Der ... des Klärschlamms auf oder in Böden ist nicht zulässig." 5. Nach § 3 wird folgende Überschrift eingefügt: „Teil 1a Anforderungen an die ... aus Klärschlamm (1) Zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 ist ein Verfahren anzuwenden, das eine Reduzierung des nach § 3c Absatz 1 gemessenen ... aus der Klärschlammverbrennungsasche und aus dem kohlenstoffhaltigen Rückstand nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist ein Verfahren anzuwenden, durch das mindestens 80 Prozent des Phosphorgehalts der ... werden. (2) Der Betreiber einer Anlage zur Klärschlammmitverbrennung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 hat diese mit Kohle oder Gas zu befeuern. (3) Vor Durchführung einer der in ... 2 hat diese mit Kohle oder Gas zu befeuern. (3) Vor Durchführung einer der in § 3 Absatz 2 Satz 1 genannten Maßnahmen ist die Lagerung der Klärschlammverbrennungsasche und des ... über 1. das Ergebnis der durchgeführten Phosphorrückgewinnung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 , 2. die Zuführung des Klärschlamms zu einer ... einer Klärschlammverbrennungsanlage oder zu einer Klärschlammmitverbrennungsanlage nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 , 3. die zur Vermischung eingesetzten Klärschlämme nach § 3a Absatz 2 ... über 1. das Ergebnis der durchgeführten Phosphorrückgewinnung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 , 2. die stoffliche Verwertung der Verbrennungsasche und des kohlenstoffhaltigen ... die stoffliche Verwertung der Verbrennungsasche und des kohlenstoffhaltigen Rückstands nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3. die Langzeitlagerung der Verbrennungsasche und des kohlenstoffhaltigen ... 1. die Durchführung der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und aus Klärschlammverbrennungsaschen und den kohlenstoffhaltigen Rückständen nach ... und aus Klärschlammverbrennungsaschen und den kohlenstoffhaltigen Rückständen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 , 2. die stoffliche Verwertung der Verbrennungsaschen und der kohlenstoffhaltigen ... stoffliche Verwertung der Verbrennungsaschen und der kohlenstoffhaltigen Rückstände nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder 3. die Lagerung der Verbrennungsaschen und der kohlenstoffhaltigen ... in Tonnen Trockenmasse, die a) einer Phosphorrückgewinnung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zugeführt wurde, b) einer Klärschlammverbrennungsanlage oder einer ... einer Klärschlammverbrennungsanlage oder einer Klärschlammmitverbrennungsanlage nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 zugeführt wurde, aufgeteilt nach der anteiligen Klärschlammmenge in Tonnen ... Klärschlammverbrennungsasche oder aus dem kohlenstoffhaltigem Rückstand Phosphor nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 zurückgewonnen wurde, bb) deren Klärschlammverbrennungsasche oder ... oder kohlenstoffhaltiger Rückstand unter Nutzung des Phosphorgehalts nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 verwertet wurde, c) in einem Langzeitlager nach § 3b Absatz 3 gelagert ... Nummern 1 bis 3 werden durch folgende Nummern 1 bis 5 ersetzt: „1. entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen Klärschlamm einer Phosphorrückgewinnung nicht, nicht richtig oder nicht ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erfolgt
 aus dem Klärschlamm nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 AbfKlärV .
 aus der Klärschlammverbrennungsasche/aus dem kohlenstoffhaltigen ... aus der Klärschlammverbrennungsasche/aus dem kohlenstoffhaltigen Rückstand nach § 3 Absatz
2 Satz 1 Nummer 1 AbfKlärV .
 durch eine stoffliche Verwertung der Klärschlammverbrennungsasche/des ... kohlenstoffhaltigen
Rückstands unter Nutzung des Phosphorgehalts nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 .
Es wurde folgende Menge Phosphor gewonnen: ……… Tonnen.
5. Nach ... . . . in einer Menge von …… Tonnen
 einer Phosphorrückgewinnung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AbfKlärV unterzogen.
 einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts der ... Nutzung des Phosphorgehalts der Verbrennungsasche/des kohlenstoffhaltigen
Rückstands nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AbfKlärV zugeführt.
Es wurde folgende Menge Phosphor gewonnen: ……… Tonnen.
. . . . ...
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