interne Verweise§ 3a AbfKlärV Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen (vom 01.01.2023) ... haben Proben des anfallenden Klärschlamms im Kalenderjahr 2023 nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 3 auf den Phosphorgehalt und den Gehalt an basisch wirksamen Stoffen insgesamt, bewertet als ... sechs Monaten nach der Betriebsaufnahme der Abwasserbehandlungsanlage nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 3 untersuchen zu lassen. Das Untersuchungsergebnis ist dem Bericht nach Absatz 1 Satz 2 ...
§ 4 AbfKlärV Bodenbezogene Untersuchungspflichten ... genannten Schwermetalle, auf den pH-Wert und auf den Phosphatgehalt nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 2 durchführen zu lassen. Im Fall der erstmaligen Auf- oder Einbringung ... den Gehalt des Bodens an polychlorierten Biphenylen und Benzo(a)pyren nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 2 untersuchen zu lassen. (3) Sofern im Einzelfall Anhaltspunkte dafür ...
§ 5 AbfKlärV Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten ... Proben des Klärschlamms auf folgende Parameter nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1, 3 und 4 untersuchen zu lassen: 1. Gehalte an Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Chrom(VI), Kupfer, ... Klärschlamms auf den Gehalt an folgenden organischen Schadstoffen nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 3 untersuchen zu lassen: 1. polychlorierte Biphenyle, 2. polychlorierte ...
§ 9 AbfKlärV Rückstellprobe ... oder Klärschlammkompost zu entnehmen. Die Probennahme hat nach § 32 Absatz 3 zu erfolgen. (2) Der Klärschlammerzeuger, der Gemischhersteller und der ... auf die in § 5 Absatz 1 und 2 genannten Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen des § 32 anordnen. Sofern im Einzelfall Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die ...
Anlage 3 AbfKlärV (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen ... für die Untersuchung des Bodens der Auf- oder Einbringungsfläche nach § 32 Absatz
1 Satz 2 AbfKlärV :
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... Angaben
1.5.1 Untersuchungsstelle für die Untersuchung des Klärschlamms nach § 32 Absatz 1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... für die Untersuchung des Bodens der Auf- oder Einbringungsfläche nach § 32 Absatz
1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... Angaben
2.5.1 Untersuchungsstelle für die Untersuchung des Klärschlamms nach § 32 Absatz 1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... Untersuchungsstelle für die Untersuchung des Bodens der Auf- oder Einbringungsfläche ( § 32 Absatz 1
Satz 2 AbfKlärV)
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... für die Untersuchung des Klärschlammgemischs/Klärschlammkomposts nach § 32
Absatz 1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... für die Untersuchung des Bodens der Auf- oder Einbringungsfläche nach § 32 Absatz
1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... für die Untersuchung des Klärschlammgemischs/Klärschlammkomposts nach § 32
Absatz 1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift):
2.8.2 Datum der Probennahme: . . . . . . . . . ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465
Artikel 4 AbfKlärVNOV Änderung der Klärschlammverordnung ... haben Proben des anfallenden Klärschlamms im Kalenderjahr 2023 nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 3 auf den Phosphorgehalt und den Gehalt an basisch wirksamen Stoffen insgesamt, bewertet als ... sechs Monaten nach der Betriebsaufnahme der Abwasserbehandlungsanlage nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 3 untersuchen zu lassen. Das Untersuchungsergebnis ist dem Bericht nach Absatz 1 Satz 2 ...
Artikel 5 AbfKlärVNOV Weitere Änderung der Klärschlammverordnung ... des in seiner Abwasserbehandlungsanlage erzeugten Klärschlamms nach den Bestimmungen des § 32 Absatz 1 und 3 auf den Phosphorgehalt und den Gehalt an basisch wirksamen Stoffen insgesamt, bewertet als ... 1 AbfKlärV
2.1 Untersuchungsstelle für die Untersuchung des Klärschlamms nach § 32 Absatz 1 Satz 2 AbfKlärV
(Name, Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12823/v209945.htm