Eingangsformel - Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärVNOV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) unter Wahrung der Rechte des Bundestages,

-
des § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 auch in Verbindung mit Satz 2, des § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 4 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b, Nummer 5 bis 7 auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 und des § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) sowie

-
des § 12 Absatz 7 Nummer 1 bis 7 und des § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed