interne Verweise§ 6 KassenSichV Anforderungen an den Beleg (vom 01.01.2024) ... 2. das Datum der Belegausstellung und den Zeitpunkt des Vorgangbeginns im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 1 sowie den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 6, 3. ... im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 1 sowie den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 6 , 3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art ... den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 4. die Transaktionsnummer im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 2 , 5. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder ... sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls und 7. den Prüfwert im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 7 und den fortlaufenden Signaturzähler, der vom Sicherheitsmodul festgelegt wird. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Artikel 2 KassenSichVÄndV Weitere Änderung der Kassensicherungsverordnung ... geltenden Fassung (EU-Taxameter) und 2. Wegstreckenzähler." 2. § 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort „Zahlungsart" ... c) Folgende Nummer 7 wird angefügt: „7. den Prüfwert im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 7 und den fortlaufenden Signaturzähler, der vom Sicherheitsmodul festgelegt wird." ... 10 eingefügt: „§ 7 Anforderungen an EU-Taxameter (1) Die §§ 2 und 6 Satz 1 sind auf EU-Taxameter nicht anzuwenden. (2) Mit dem Umschalten von der ... unberührt. § 8 Anforderungen an Wegstreckenzähler (1) Die §§ 2 und 6 Satz 1 sind auf Wegstreckenzähler nicht anzuwenden. (2) Die Transaktion bei ...
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