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Zitierungen von § 7 KassenSichV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KassenSichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KassenSichV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 KassenSichV Anforderungen an Wegstreckenzähler (vom 01.02.2026)
... Wegstreckenzählern hat 1. die Zählwerksdaten und die allgemeinen Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 , 2. die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 3. ... Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 , 3. eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer sowie 4. die ... mindestens zu enthalten: 1. die allgemeinen Daten und die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 , soweit diese durch den Wegstreckenzähler erzeugt werden, 2. die ... elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden. (4) § 7 Absatz 4 gilt ...
§ 9 KassenSichV Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technik (vom 01.02.2026)
... ein EU-Taxameter vor dem 1. Januar 2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet wurde, ist § 7 für dieses EU-Taxameter ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Satz 1 gilt nicht, sofern ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 30.07.2021 BGBl. I S. 3295
Artikel 2 KassenSichVÄndV Weitere Änderung der Kassensicherungsverordnung
... der vom Sicherheitsmodul festgelegt wird." 4. Nach § 6 werden die folgenden §§ 7 bis 10 eingefügt: „§ 7 Anforderungen an EU-Taxameter (1) ... 4. Nach § 6 werden die folgenden §§ 7 bis 10 eingefügt: „ § 7 Anforderungen an EU-Taxameter (1) Die §§ 2 und 6 Satz 1 sind auf ... Wegstreckenzählern hat 1. die Zählwerksdaten und die allgemeinen Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 , 2. die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 3. ... Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 , 3. eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer sowie 4. einen ... mindestens zu enthalten: 1. die allgemeinen Daten und die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 , soweit diese durch den Wegstreckenzähler erzeugt werden, 2. die ... wenn keine digitale Schnittstelle vorhanden ist. Ist eine digitale Schnittstelle vorhanden, gilt § 7 Absatz 4 sinngemäß. § 9 Übergangsregelung für EU-Taxameter mit ... Soweit ein EU-Taxameter vor dem 1. Januar 2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet wurde, ist § 7 für dieses EU-Taxameter erst ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. (2) Absatz 1 gilt ... Zeitpunkt neu in den Verkehr gebracht werden." 5. Der bisherige § 7 wird § ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 10
Artikel 1 2. KassenSichVÄndV Änderung der Kassensicherungsverordnung
... ausgegeben werden; andere gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt." 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 wird durch die folgende ... c) Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt: „(4) § 7 Absatz 4 gilt sinngemäß." 8. Die §§ 9 und 10 werden durch die ... ein EU-Taxameter vor dem 1. Januar 2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet wurde, ist § 7 für dieses EU-Taxameter ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Satz 1 gilt nicht, sofern das ...
Artikel 2 2. KassenSichVÄndV Weitere Änderung der Kassensicherungsverordnung
... Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ... insbesondere die Zählwerksdaten, die allgemeinen Daten sowie die Preisdaten einer Fahrt nach § 7 Absatz 2 Satz 5 , soweit diese durch den Wegstreckenzähler erzeugt werden, 6. den Zeitpunkt der ... Wegstreckenzählern hat der Beleg mindestens zu enthalten: 1. die Daten nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 , ohne die Konstante des Wegstreckensignalgebers, oder vergleichbare Daten, soweit diese durch den ...
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