Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Extraktionslösungsmittelverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBekanntmachung der Neufassung der Extraktionslösungsmittelverordnung
B. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 366
Bekanntmachung ElmVNB ... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3518 ) wird nachstehend der Wortlaut der Technische Hilfsstoff-Verordnung unter ihrer neuen ...
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