Berichtigung - Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung (1. MKSVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 28.09.2017 BGBl. I S. 3526 (Nr. 66); Geltung ab 26.07.2017

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 26. Juli 2017 1. MKSVÄndV Artikel 1, MKSV § 9

Die Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2655) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b ist Doppelbuchstabe bb wie folgt zu fassen:

„bb)
Folgender Buchstabe d wird angefügt:

„d)
das Verwenden oder das Verbringen von Einhufern nach Maßgabe der Nummer 2.2.2 des Anhangs VI der Richtlinie 2003/85/EG,"".



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