Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Schiffspersonalverordnung-Rhein (1. RheinSchPersVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.09.2017 BGBl. 2017 II S. 1282; Geltung ab 01.12.2017
|

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

-
des § 3 Absatz 1 Nummer 5 und 6 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe a und b des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), von denen § 3 Absatz 1 im einleitenden Satzteil zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 25. April 2017 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,

-
des § 3 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe a und b des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), von denen § 3 Absatz 1 im einleitenden Satzteil und Absatz 5 Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 25. April 2017 (BGBl. I S. 962) geändert worden sind, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed