Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderungen an Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 19.10.2017 (03.01.2018)Artikel 3Berichtigung der Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 22. Dezember 2017 (BGBl. 2018 I S. 53)


Änderungen durch Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 19.10.2017Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 23, § 25, § 30, § 35, § 49, § 52, Anlage 2
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 3
Ferienreiseverordnung
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, Anlage
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Artikel 4Synopse gesamt oder einzeln für
Anlage 12, Anlage 13
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.