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II. - Anordnung zur Aufhebung der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in beihilferechtlichen Angelegenheiten aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG (PostbankWidAnOAufhAnO k.a.Abk.)

A. v. 10.10.2017 BGBl. I S. 3615 (Nr. 70); Geltung ab 01.01.2016

II.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.