I. - Anordnung zur Aufhebung der Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG (ZOVersPostAufhAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3615 (Nr. 70); Geltung ab 01.01.2016

I.


I. ändert mWv. 1. Januar 2016 ZOVers Deutsche Post AG

Die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG vom 10. November 2008 (BGBl. I S. 2327) wird aufgehoben.



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