Artikel 14 - Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131; Geltung ab 08.12.2017
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Artikel 14 Aufhebung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Sozialsekretär/Geprüfte Sozialsekretärin


Artikel 14 ändert mWv. 8. Dezember 2017 SozSekrPrV

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Sozialsekretär/Geprüfte Sozialsekretärin vom 22. Januar 1997 (BGBl. I S. 52) wird aufgehoben.



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