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Artikel 3 - Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (10. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der vom 14. Dezember 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 3 Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 10. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3862, 2018 I 131
Bekanntmachung GGVSeeNB 2017 (vom 14.12.2017)
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859 ) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der ab dem 14. Dezember 2017 ...