Zitierungen von § 8 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 38. BImSchV Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischem Strom (vom 29.07.2023)
... 2 mehrere Dritte, stellt die zuständige Stelle nach § 20 Absatz 1 die Bescheinigung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 nur an denjenigen Dritten aus, der die Angaben zu den energetischen Mengen des elektrischen Stroms ... denjenigen Dritten aus, der die Angaben zu den energetischen Mengen des elektrischen Stroms nach § 8 Absatz 1 Satz 1 im jeweiligen Verpflichtungsjahr zuerst mitgeteilt hat. Die zuständige Stelle nach ... 1 verlangen. Eine Änderung des Dritten ist nach dem Zeitpunkt der Mitteilung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ausgeschlossen. (3) Bei der Berechnung des Referenzwertes nach § 37a ... die Aufzeichnungen sowie den Nachweis nach Satz 2 der Mitteilung der energetischen Menge nach § 8 Absatz 1 Satz 1 bei. Wird der Nachweis nach Satz 2 nicht oder nicht vollständig erbracht, wird zur ...
§ 7 38. BImSchV Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen (vom 29.07.2023)
... des § 2 Satz 1 Nummer 7 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Bei der Mitteilung nach § 8 fügt der Dritte die Aufzeichnungen bei. Die nach § 20 Absatz 1 zuständige ... Strommenge bereits eine Mitteilung über die energetische Menge des elektrischen Stroms nach § 8 Absatz 1 Satz 1 erfolgte, auf eine andere Person zugelassen, hat die Person, auf die das Fahrzeug bisher ...
§ 9 38. BImSchV Nachweis durch den Verpflichteten (vom 01.01.2022)
... Unterlagen vorzulegen: 1. Bescheinigungen über die mitgeteilte Strommenge nach § 8 Absatz 2 und 2. eine Erklärung des Dritten, der den elektrischen Strom abgegeben hat, dass ...
§ 20 38. BImSchV Zuständige Stellen (vom 29.07.2023)
... Treibhausgasemissionen nach § 5 Absatz 4 und 5, 2. die Prüfung der nach § 8 Absatz 1 mitgeteilten energetischen Menge elektrischen Stroms, 3. die Ausstellung von ... Menge elektrischen Stroms, 3. die Ausstellung von Bescheinigungen über die nach § 8 Absatz 2 mitgeteilte energetische Menge elektrischen Stroms und 4. die Bekanntgabe nach § 7 ... Menge elektrischen Stroms und 4. die Bekanntgabe nach § 7 Absatz 2 und § 8 Absatz 3 . (2) Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für 1. eine ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb und fügt die Aufzeichnung der Mitteilung nach § 8 bei." 6. In § 6 wird jeweils das Wort „Stromanbieter" durch das ... Zulassungsbescheinigungen Teil I für die Dauer von drei Jahren auf. Bei der Mitteilung nach § 8 fügt der Dritte die Aufzeichnungen bei. Die nach § 20 Absatz 1 zuständige Stelle ... stellt die gemäß § 20 Absatz 1 zuständige Stelle die Bescheinigung nach § 8 Absatz 2 nur an den Dritten aus, der die Angaben nach § 8 Absatz 1 zuerst mitgeteilt hat. Die ... Stelle die Bescheinigung nach § 8 Absatz 2 nur an den Dritten aus, der die Angaben nach § 8 Absatz 1 zuerst mitgeteilt hat. Die Vereinbarung nach Satz 1 wird auf Verlangen der nach § 20 Absatz 1 ... auf Verlangen der nach § 20 Absatz 1 zuständigen Stelle vorgelegt." 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird jeweils das Wort ... Treibhausgasemissionen nach § 5 Absatz 3 und 4, 2. die Prüfung der nach § 8 Absatz 1 mitgeteilten energetischen Menge elektrischen Stroms, 3. die Ausstellung von ... Menge elektrischen Stroms, 3. die Ausstellung von Bescheinigungen über die nach § 8 Absatz 2 mitgeteilte energetische Menge elektrischen Stroms und 4. die Bekanntgabe nach § ... Menge elektrischen Stroms und 4. die Bekanntgabe nach § 7 Absatz 2 und § 8 Absatz 3 . (2) Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für 1. eine ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed