Zitierungen von Anlage 2 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 38. BImSchV Obergrenze für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen (vom 07.06.2026)
... von biogenem Flüssiggas wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswertes der Wert nach Anlage 2 Buchstabe a zugrunde gelegt. Im Fall von Biomethan wird abweichend von Satz 1 anstelle des ... Im Fall von Biomethan wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswertes der Wert nach Anlage 2 Buchstabe b zugrunde gelegt. Im Fall von verflüssigtem Biomethan nach § 12a wird ... Biomethan nach § 12a wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswerts der Wert nach Anlage 2 Buchstabe c zugrunde gelegt. (2) Die Obergrenze nach Absatz 1 bezieht sich prozentual auf die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 742
Artikel 1 BImSchV38ÄndV
... Biomethan nach § 12a wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswerts der Wert nach Anlage 2 Buchstabe c zugrunde gelegt." 8. In § 15 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort ...

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 3 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... die Anrechenbarkeit von tierischen Fetten der Kategorie 3". e) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „Anlage 2 (weggefallen)".  ... e) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ Anlage 2 (weggefallen) ". 2. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ ... den Luftverkehrssektor verwendet werden, 22. Cyanobakterien." 19. Anlage 2 wird gestrichen. 20. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 ...


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