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Zitierungen von § 8 UmweltHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 UmweltHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmweltHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 UmweltHG Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden
... Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheimgehalten werden müssen. § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für die Behörden, die die Anlage genehmigt haben oder überwachen; ...
§ 10 UmweltHG Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage
... erforderlich ist. (2) Für den Anspruch gegen den Geschädigten gilt § 8 Abs. 2, 3 Satz 1 und § 8 Abs. 4, für den Anspruch gegen den Inhaber einer anderen Anlage ... (2) Für den Anspruch gegen den Geschädigten gilt § 8 Abs. 2, 3 Satz 1 und § 8 Abs. 4, für den Anspruch gegen den Inhaber einer anderen Anlage gilt § 8 Abs. 1 Satz 2, ... 1 und § 8 Abs. 4, für den Anspruch gegen den Inhaber einer anderen Anlage gilt § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 4 und für den Auskunftsanspruch gegen Behörden § 9 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 29 KSpG Haftung
... vorwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist. (4) Die §§ 8 bis 16 und 18 Absatz 1 des Umwelthaftungsgesetzes gelten ...