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§ 4 - E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (EComKflAusbV)

V. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3926 (Nr. 78)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 806-22-1-119 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen,

2.
Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften,

3.
Beschaffung unterstützen,

4.
Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten,

5.
Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln,

6.
Kundenkommunikation gestalten,

7.
Online-Marketing entwickeln und umsetzen und

8.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Bedeutung und Struktur des E-Commerce,

6.
Kommunikation und Kooperation und

7.
projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.



 

Zitierungen von § 4 EComKflAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EComKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EComKflAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage EComKflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
...  1 Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leis- tungsfähigkeit, ... oder Dienstleistungs- sortiment mitgestalten und online bewirtschaften ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen be- schaffen, ergänzen und ...   8 3 Beschaffung unterstützen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal ermitteln ... 4 Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienst- leistungen dem Kunden ... 5 Verträge aus dem Online- Vertrieb abwickeln ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das Zustandekommen des ... 6 Kundenkommunikation gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf ... 7 Online-Marketing entwickeln und umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) zielgruppen- und produktgruppengerechte Online- Marketingmaßnahmen ... 8 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und Schlussfolgerungen ... sowie arbeits- und sozialrechtliche Vor- schriften ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... zuführen 5 Bedeutung und Struktur des E-Commerce ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) die Funktion des E-Commerce für die Gesamtwirt- schaft und für die ... 6 Kommunikation und Kooperation ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) situationsgerecht und zielorientiert kommunizieren sowie Ergebnisse ... 7 Projektorientierte Arbeits- weisen im E-Commerce ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Projekte planen, strukturieren, koordinieren, umset- zen und auswerten b) ...