Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 (SGB3EntGV 2018 k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3989 (Nr. 79); aufgehoben durch § 3 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 860-3-26-15 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2018 SGB3EntGV 2017

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017 vom 10. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2893) außer Kraft.



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