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SGB3EntGV 2018
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Anlage 2
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Anlage 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 (SGB3EntGV 2018
k.a.Abk.
)
V. v. 19.12.2017
BGBl. I S. 3989
(
Nr. 79
); aufgehoben durch
§ 3
V. v. 17.12.2018
BGBl. I S. 2503
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 860-3-26-15
Sozialgesetzbuch
1 Änderung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
←
Anlage 2 (zu
§ 2
) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2018)
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Zitierungen von
Anlage 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB3EntGV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB3EntGV 2018 selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 2 SGB3EntGV 2018 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... und das Kurzarbeitergeld nur maschinell berechnet werden. Für diese Berechnung ist der als
Anlage 2
beigefügte Programmablaufplan zu ...
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