Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (1. BImSchV13ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund

-
des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1a und des § 7 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274)

verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise sowie auf Grund

-
des § 48a Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274),

verordnet die Bundesregierung:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des

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Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 26. September 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (2014/687/EU) (ABl. L 284 vom 30.9.2014, S. 76),

-
Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 38).



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