interne Verweise§ 2a DV-FahrlG Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft (vom 01.01.2020) ... auch andere Lehrkräfte eingesetzt werden, wenn diese in der Lage sind, die im Musterplan nach Anlage 1a genannten Inhalte zu vermitteln. (2) Der Lehrgang muss mindestens die ... (2) Der Lehrgang muss mindestens die Sachgebiete des Musterplans nach Anlage 1a umfassen. Die tägliche Dauer darf acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 1 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ... c) Nach der Angabe zu Anlage 1.2 wird folgende Angabe eingefügt: „ Anlage 1a (zu § 2a) Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang". 2. ... auch andere Lehrkräfte eingesetzt werden, wenn diese in der Lage sind, die im Musterplan nach Anlage 1a genannten Inhalte zu vermitteln. (2) Der Lehrgang muss mindestens die Sachgebiete des ... zu vermitteln. (2) Der Lehrgang muss mindestens die Sachgebiete des Musterplans nach Anlage 1a umfassen. Die tägliche Dauer darf acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten nicht ... bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 gültig." 11. Nach Anlage 1.2 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu § 2a) Musterplan für den ... 11. Nach Anlage 1.2 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „ Anlage 1a (zu § 2a) Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang ...
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