interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Artikel 4 15. FeVuaÄndV Änderung der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung ... b) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 ) Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten". ... ist, einen ordnungsgemäßen Lehrgang zu gewährleisten." 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort „Rahmenplans" ... richten." 6. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 ) Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten ...
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
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