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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben
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§ 4 - Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)

V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 50 (Nr. 1)
Geltung ab 01.01.2018 bis 31.12.2020; FNA: 605-1-12-7 Gemeindefinanzen
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§ 4



Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.

 
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