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Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften (TrinkwRNOV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Trinkwasserverordnung in der vom 9. Januar 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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