Änderung III. BAZustAnO vom 01.04.2024

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III. BAZustAnO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
III. BAZustAnO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
 (keine frühere Fassung vorhanden)

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III. (neu)


(Text neue Fassung)

III. Übergangsregelungen


vorherige Änderung

 


Die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts in der Fassung vom 28. Dezember 2017 (BGBl. 2018 I S. 127) ist weiterhin anzuwenden:

a) auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren,

b) ...

c) ...

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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