Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
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Eingangsformel - Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)

V. v. 16.01.2018 BGBl. I S. 158 (Nr. 5); aufgehoben durch § 42 V. v. 11.02.2019 BGBl. I S. 82
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 600-1-3-16 Finanzverwaltung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 12 Absatz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, und des § 387 Absatz 2 Satz 1 bis 3 sowie des § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Absatz 2 Satz 1 bis 3 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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