Änderung § 29 UERV vom 08.06.2024

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 UERVuaÄndV am 8. Juni 2024 und Änderungshistorie der UERV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 29 UERV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.06.2024 geltenden Fassung
§ 29 UERV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.06.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183

(Textabschnitt unverändert)

§ 29 Ausbuchungskonto


(Text alte Fassung)

(1) 1 Das Umweltbundesamt erstellt auf Antrag der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im UER-Register ein Ausbuchungskonto. 2 Es stellt sicher, dass die zuständige Behörde des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union die UER-Nachweise auf dem Ausbuchungskonto einsehen und kennzeichnen kann.

(2) 1 Kontoinhaber, die UER-Nachweise in einem anderen Mitgliedstaat einsetzen wollen, übertragen diese UER-Nachweise auf das entsprechende Ausbuchungskonto der Behörde dieses Mitgliedstaats. 2 Die UER-Nachweise
werden dauerhaft auf dem Ausbuchungskonto gespeichert.

(Text neue Fassung)

Im UER-Register erstellte Ausbuchungskonten anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden zum Ablauf des 31. Oktobers 2024 geschlossen.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed