Berichtigung der Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung (MVTAusbVBer k.a.Abk.)

B. v. 05.02.2018 BGBl. I S. 201 (Nr. 6); Geltung ab 16.02.2018
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 16. Februar 2018 MVTAusbV § 18

Die Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung vom 4. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3834) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 ist jeweils das Wort „Arbeitsprobe" durch das Wort „Arbeitsaufgabe" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag Friedhelm Holterhoff



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