Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2018 (GewStUEzV 2018 k.a.Abk.)

V. v. 16.02.2018 BGBl. I S. 206 (Nr. 7)
Geltung ab 01.01.2018 bis 31.12.2018; FNA: 605-1-10-29 Gemeindefinanzen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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